Lizenzbestimmungen
1. Gegenstand des Vertrages

1.1 easITy bzw. IT-Richtlinien („Lizenzgeber“) wird dem Kunden („Lizenznehmer“) nach Maßgabe dieses Vertrages digitale Inhalte („Produkt“) gegen Zahlung einer Vergütung zur Nutzung überlassen.
1.2 Das Produkt (digitale Richtlinien) enthält Office Dateien (PDF, docx, xlsx, usw.) die für eine Zertifizierung je nach ISO Norm gedacht sind. Alle diese Produkte sind Urheberrechtlich geschützt und dürfen nur nach Vorgabe dieser Lizenzbestimmung verwendet werden.
1.3 Der Versand des Produkts erfolgt nach Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer. Ein Vertreib des Produktes durch den Lizenznehmers ist nicht gestattet.
2. Urheberrecht
2.1 bis 2.5 Urheberrecht des Vertrages und Nutzungsrechte des Kunden bei digitalen Richtlinien
2.1 Das Produkt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt.
2.2 Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu, soweit sich aus dem Lizenzvertrag nicht etwas anderes ergibt. Der Lizenzgeber räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche Recht ein, das Produkt zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ab der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der vereinbarten Vergütung zu nutzen (d.h. zu laden und ablaufen zu lassen); im Übrigen verbleiben alle Rechte an dem Produkt und der Dokumentation bei dem Lizenzgeber. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum, wie in der zugestellten Rechnung ausgewiesen, begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine der in diesem Vertrag aufgeführten Bestimmungen verletzt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Produkt und ggf. Abwandlungen von dem Produkt sofort vollständig zu löschen.
2.3 Urhebervermerke, Lizenznummern, Wasserzeichen und sonstige Produktidentifikation dürfen in keinem Fall entfernt oder verändert werden.
2.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt zu übersetzen, zu bearbeiten, zu reverse-engineeren, durch Dritte Änderungen oder Eingriffe am Produkt vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Fehler zu beseitigen. Das Herauslösen, Kopieren und Weitergeben von Daten jeder Art ist ebenfalls untersagt. Die Rechte des Lizenznehmers nach § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.
2.6 Das bestimmungsgemäße Ausdrucken von in dem Produkt angebotenen Inhalten sowie das Anfertigen von Kopien dieser Materialien sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. Eine Weitergebe an dritte ist nicht gestattet, sofern es nicht durch die gekaufte Lizenz erlaubt wird.
2.7 Bearbeitung und Weitergabe von Inhalten
Digitale Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Bearbeitung ausdrücklich zulassen (insbesondere nicht schreibgeschützte Office-Dokumente), dürfen durch den Lizenznehmer bearbeitet oder übersetzt werden. Bereitgestellte PDF-Dateien mit Wasserzeichen bzw. Lizenznummer dürfen nicht verändert oder durch andere Systeme wie Übersetzungssoftware oder KI analysiert werden. Das Herauslösen, Kopieren und Weitergeben von Daten jeder Art oder Dateien (auch die selbst veränderten) ist jedoch auch für diese Produkte im vorgenannten Umfang untersagt. Unberührt bleibt die Weitergabe von veränderten oder angepassten Dokumenten bei einer Zertifizierung oder eines externen Audits. Für die Weitergabe muss mit den externen Parteien ein NDA geschlossen werden, dass die Weitergabe der überlassenen Unterlagen untersagt.
4. Lizenzen und Preise
4.1 Single Company
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer in dem sich aus Ziffer 2 ergebenden Umfang das Recht, das Produkt nur im eigenen Unternehmen einzusetzen. Eine Weitergabe an andere Unternehmen ist nicht gestattet.
Unberührt bleibt die Weitergabe von veränderten oder angepassten Dokumenten bei einer Zertifizierung oder eines externen Audits. Für die Weitergabe muss mit den externen Parteien ein NDA geschlossen werden, dass die Weitergabe der überlassenen Unterlagen untersagt.
Der aktuelle Preis ist immer der auf der Webseite IT-Richtlineien.de angegeben Preis. Die Zusendung der jeweiligen Dokumente erfolgt erst nach begleichen des Kaufpreises.
4.2 Multiply Company
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer in dem sich aus Ziffer 2 ergebenden Umfang das Recht, das Produkt im Rahmen seiner Beratungstätigkeiten oder Unternehmensgruppe in mehr als einem Unternehmen einzusetzen. Dazu verpflichtet sich der Lizenznehmer die Vorgaben aus Ziffer 2 bei allen Beratungstätigkeiten weiterzugeben. Jedes einzelne separate Unternehmen muss durch die Vorgaben der Single Company Lizenzen einhalten.
Der aktuelle Preis ist immer der auf der Webseite IT-Richtlineien.de angegeben Preis. Die Zusendung der jeweiligen Dokumente erfolgt erst nach begleichen des Kaufpreises
4.3 Update
Möchte der Lizenznehmer eine neue Version eines bereits gekauften Produktes, so kann er durch Zahlung des Update Preises eine neue Version erwerben. Der aktuelle Preis ist immer der auf der Webseite IT-Richtlineien.de angegeben Preis. Die Zusendung der jeweiligen Dokumente erfolgt erst nach begleichen des Kaufpreises.
4.4 Umwandlung der Lizenz von Single Company zu Multiply Company
Lizenzgeber gibt den Lizenznehmer die Chance die erworbene Single Company durch Zahlung einer Gebühr in eine Multiply Company um zu wandeln.
Der aktuelle Preis ist immer der auf der Webseite IT-Richtlineien.de angegeben Preis. Die Umwaldung der Lizenz erfolgt nur nach begleichen des Kaufpreises.
5 Recht zur Weiterveräußerung, Anspruch auf Sicherungskopie
5.1 Der Lizenznehmer ist nicht befugt, das Produkt an Dritte zu veräußern. Infolge der Weitergabe erlischt Ihr Recht zur Nutzung des Produktes. Sie dürfen das Produkt Dritten nicht verkaufen, vermieten oder verleasen.
5.2 Die Herstellung von Sicherungskopien des Softwareprodukts ist unzulässig.
Sofern trotz sachgemäßer Behandlung aufgrund von Beschädigungen, die den Gebrauch des Produkts erheblich einschränken, eine neue Version benötigt wird, wenden Sie sich bitte an Lizenzgeber. Eine erneute Zusendung wird in diesen Fällen vom Lizenzgeber kostenlos vorgenommen.
6 Vertragsverletzung und Kündigung
6.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern der Lizenznehmer gegen eine Vorschrift dieses Vertrages verstößt.
6.2 Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer für alle Schäden haftbar machen, die aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages durch den Lizenznehmer eintreten.
7 Änderungen und Aktualisierungen
7.1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der digitalen Produkte (Updates) zu erstellen, dazu ist ein extra Service notwendig.
7. 2 Der Lizenzgeber kann für derartige Aktualisierungen eine Aktualisierungsgebühr verlangen.
7.3 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der digitalen Produkte an solche Lizenznehmer auszuliefern, die eine oder mehrere vorhergehende Aktualisierungen zurückgesandt oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von einem Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die digitalen Produkte hinsichtlich ihrer Beschreibung auf der Internetseite von IT-Richtlinien.de entsprechen.
8.2 Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nicht möglich ist die angebotenen digitalen Produkte fehlerfrei zu erstellen.
8.3 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Ein Mangel an digitalen Richtlinien kann nur bestehen, denn Teile der jeweiligen Managementnorm nicht beschreiben oder behandelt worden sind. Formulierungen in den jeweiligen Dokumenten müssen vom Lizenznehmer an das eigene Unternehmen und Zweck angepasst werden. Ein Mangel an digitalen Richtlinien muss 30 Tage nach dem Kauf angezeigt werden.
8.4 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt dem Lizenzgeber mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keinen erheblichen Nachteil für den Lizenznehmer mit sich bringen würde. Der Lizenzgeber kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für Sie durchführbar ist.
8.5 Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen dem Lizenzgeber für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Lizenznehmer das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
8.6 Hat der Lizenznehmer die Beseitigung des Lizenzgeber wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel des Lizenzgebers nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Lizenznehmer den entstandenen Aufwand zu üblichen Tagessätzen von mindestens 1.200,00€ dem Lizenzgeber zu ersetzen.
9 Sonstiges
9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der des Lizenzgebers.
9.2 Die AGBs behalten auch Ihre Gültigkeit. Wenn Teile der AGBs ganz oder teilweise zu den Lizenzbestimmungen widersprüchlich sind, gelten die Lizenzbestimmungen.
9.3 Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.